Tipps & Tricks

Abgefahren – das war’s für M+S

Neue Vorschrift im Winterbetrieb

WISSENSWERTES AUS DER RISIKOVORSORGE FÜR GEWERBEKUNDEN

Ab dem 1. Oktober gibt es wichtige Änderungen für Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sind:

Matsch-und-Schnee-Reifen (M+S-Reifen) gelten dann nicht mehr als Winterreifen. Die Begründung: Das M+S-Zeichen war bisher nicht rechtlich geschützt und die Reifen mussten keine spezifischen Tests durchlaufen, um ihre Eignung für den Wintereinsatz zu beweisen.

Nun gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch usw. nur Fahrzeuge mit „echten“ Winterreifen unterwegs sein dürfen. Diese kannst Du am Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennen. Und auch, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug nicht zwingend mit Winterreifen ausstatten müssen, ist es bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne diese nicht erlaubt, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.

Wer dann noch mit M+S-Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg. Im Sommer oder bei guten Straßenverhältnissen bleibt die Nutzung allerdings
erlaubt. Wichtig zu wissen: Falls es bei winterlichen Verhältnissen zum Unfall kommt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners, auch wenn keine Winterreifen montiert sind – allerdings kann es zu einer Regressnahme von bis zu 5.000 Euro kommen. Die Kaskoversicherung jedoch, die für Schäden am eigenen Auto aufkommt, kann die Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.

Achte deshalb rechtzeitig auf die richtige Bereifung und komme sicher durch den Herbst und Winter!

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