Tipps & Tricks

Balkon­kraftwerke absichern

Die Mini-Fotovoltaikanlagen für den Eigengebrauch

DAS SOLLTEN SIE WISSEN

DIE MINI-FOTOVOLTAIKANLAGEN AUF DEM VORMARSCH

Die Mini-Solaranlagen, die mit einem Stecker an das heimische Stromnetz angeschlossen werden, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Denn mit den Balkonkraftwerken können auch Mieter oder Eigentümer von Wohnungen in den Genuss von Sonnenenergie kommen. Diese kleinen Anlagen bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und haben bis zu maximal 600 Watt Leistung. Sie sind nicht genehmigungspflichtig – müssen allerdings beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet und ins Marktdatenstammregister der
Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Solarmodule werden an Balkonen, Terrassen oder Fassaden installiert und erzeugen Strom für den eigenen Bedarf. Da die Mini-Kraftwerke keinen Akku haben, ist die Speicherung und spätere Nutzung des Stroms aber nicht möglich. Bei sonnigen Balkonen kann sich die Anschaffung durch die Stromkostenersparnis
bereits nach drei Jahren bezahlt machen.

ABSICHERUNG DES BALKONKRAFTWERKS

Es besteht die Gefahr, dass die Mini-Anlage z. B. bei einem Sturm oder Unwetter Schaden nimmt. Auch wenn die Anschaffungskosten im Vergleich zu einer großen Fotovoltaikanlage eher gering ausfallen, sind die Balkonkraftwerke meist über 1.000 Euro wert. Ohne die passende Absicherung müssen Sie den entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

HAUSRATVERSICHERUNG

Technisch gesehen handelt es sich bei Balkonkraftwerken um Haushaltsgeräte. Diese sind daher in der Regel über die Hausratversicherung abgesichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der bestehenden Police versichert wurden. Dies sind zumeist:

• Sturm/Hagel
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Leitungswasser
• Einbruchdiebstahl
• Elementargefahren

Wird also die Anlage durch eine dieser Gefahren beschädigt, ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturaufwendungen oder – bei einem Totalschaden – den Neuwert der Anlage, abzüglich eines möglichen Restwerts.

Achtung: Bei nicht allen Versicherern ist es bereits üblich, dass Balkonkraftwerke unter die Hausratversicherung fallen. Daher empfehlen wir, Ihre bestehende Versicherung zu prüfen, ob und in welchem Umfang die eigene Mini-Solaranlage im Schadenfall abgesichert ist. Denn einige Versicherer schließen solche Anlagen sogar gänzlich aus, weil sie diese als Gefahrerhöhung ansehen. Wiederum andere Hausratversicherungen versichern nur ausgewählte Schadenfälle oder definieren Entschädigungsgrenzen.

Tipp: Informieren Sie Ihren Versicherer in jedem Fall rechtzeitig über die Installation des Balkonkraftwerks. Gegebenenfalls steigt durch die Anlage die vereinbarte Versicherungssumme.

WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Balkonkraftwerke sind inzwischen auch bei vielen Immobilienbesitzern gefragt. Sind die Minisolaranlagen fest mit dem Dach oder dem Gebäude verbunden, sind sie über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Versicherungsschutz besteht hier wieder für Schäden durch die gleichen Gefahren, die für das Gebäude vereinbart sind.

Tipp: Auch der Wohngebäudeversicherer sollte über die Installation …

Kompletten Artikel lesen? Drücke auf den Button.