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Inflation frisst Versicherung

Die INFLATION FRISST DEINE VERSICHE­RUNGS­SUMME

WISSENS­WERTES AUS DER RISIKO­VORSORGE FÜR GEWERBE­KUNDEN

Die globalen Entwick­lungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preis­explo­sionen im Öl-, Gas- und Strom­sektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entschei­dungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Material­knappheit und Liefer­problemen bei verschie­densten Produkten – dafür, dass heftig an der Preis­schraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekord­höhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognos­tiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflations­rate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungs­schutz auswirken. Ist eine starre Versicherungs­summe vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausrei­chend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhalts­versicherung. Hier wird die Versicherungs­summe durch die Neuwerte der Betriebs­einrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büro­elektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungs­summe wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstan­dene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den verein­barten 100.000 Euro liegt.

Der Versicherer hat das Recht, die Entschä­digung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamt­wert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzen­bleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungs­konzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungs­summe voll geleistet werden. Bei einem Total­schaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen.

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