Die INFLATION FRISST DEINE VERSICHERUNGSSUMME
WISSENSWERTES AUS DER RISIKOVORSORGE FÜR GEWERBEKUNDEN
Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt.
Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen.
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